Wir helfen Bankkunden, ihre Ansprüche bequem von zu Hause durchzusetzen. Damit Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Sparer weiterhin das machen können, was Ihnen Freude bereitet.
Kostenfreie Ersteinschätzung in Zeiten von Corona.
VENANDY hilft Berliner Betrieben und Privatpersonen.
Seien Sie in der BETA-Phase dabei.
Im Falle eines gewünschten Postversands Ihrer Kredit- oder Sparunterlagen holt VENANDY diese bei Ihnen ab. Das dafür nötige Verpackungs-Material erhalten Sie dabei direkt dazu.
VENANDY überprüft Ihre Zinszahlungen/ -gutschriften für einen Kredit/ Prämiensparplan. Ihre tatsächlichen Zinsbewegungen werden mit dem jeweiligen Referenzzinssatz abgeglichen.
VENANDY dokumentiert die Ergebnisse der neuberechneten Zinszahlungen. Dieses stellt die Grundlage für Ihre folgende Entscheidung über mögliche nächste Schritte gegen Ihre Bank dar.
Sie möchten nächste Schritte gegen Ihre Bank einleiten? Dann begleitet Sie VENANDY mit unserer Partnerkanzlei außergerichtlich und - soweit erforderlich - gerichtlich gegen Ihre Bank.
VENANDY richtet Ihnen Ihr persönliches Portal ein. Dort sind Ihre Daten sicher verwahrt. Unser Server steht in Deutschland und alle Daten werden mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Alle VENANDY Leistungen der BETA-Phase sind exklusiv für Sie als BETA-Kunde kostenfrei: Versand, Neuberechnung, erste Einschätzung und als Dankeschön eine kleine Aufmerksamkeit.
Alle hier aufgeführten Leistungen bis auf “Rechtliche Unterstützung” werden in der derzeitigen BETA-Phase angeboten. Die angebotenen Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar.
Sie senden uns Ihre Unterlagen zu. Bequem vom PC oder über Ihr Mobiltelefon. Oder klassisch mit der Post.
Wir analysieren Ihre Daten. Sie erhalten im Anschluß eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und eine kleine Aufmerksamkeit.
Sie entscheiden über nächste Schritte. Sprechen wir in Ihrem Namen Ihre Bank an? Bei unserer Partnerkanzlei sind Sie gut aufgehoben.
Sie haben eine Rückerstattung erhalten. Investieren Sie diese gut – und vielleicht wechseln Sie die Bank.
Ihre Daten liegen sicher in Ihrem Portal. Dort verwalten Sie Ihre Kunden- und Versicherungs-Daten und haben alle Ihre Uploads im Blick.
Wir holen Ihr Einverständnis ein, sobald Sie sich registrieren oder unseren Newsletter beziehen wollen. Ihre vorherige explizite Einwilligung ist uns wichtig.
VENANDY verwendet Server in der EU zur Speicherung Ihrer Daten. Unser Rechenzentrum ist in Deutschland beheimatet.
Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten. So schreibt es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.
Alle Daten werden mit der bewährten 265bit SSL Verschlüsselung gespeichert. Zugang haben nur Sie.
Sie interessieren sich für eine erste Einschätzung darüber, ob Ihre Bank Ihren Kredit oder Ihren Sparvertrag korrekt abrechnete. Melden Sie sich dafür zunächst in Ihrem persönlichen Kundenportal an. Dann können Sie die benötigten Kredit(konto-) oder Sparbücher / -unterlagen bequem in Ihr Portal hochladen. Für eine Erstindikation ist ein Zeitraum von einem Jahr ausreichend.
Sie möchten die Unterlagen lieber per Post schicken? Kein Problem. Geben Sie es so in Ihrem Portal an und wir übernehmen die Portokosten für Ihren Aktenordner.
In den letzten Monaten häuften sich Medienberichte über möglicherweise fehlerhaft abgerechnete und / oder unrechtmäßig gekündigte Kredit- oder Sparprodukte, so dass dieses Phänomen sowohl von der Politik als auch von der Aufsicht aufgegriffen wurde. VENANDY möchte zu einem partnerschaftlichen Miteinander zwischen Finanzinstituten und Verbrauchern beitragen, indem es durch Bereitstellung möglichst vollständiger Informationen für alle Beteiligte mehr Transparenz schafft. Dafür analysieren wir die Abwicklung Ihres Kredit- oder Sparproduktes aus ökonomischer Sicht. Diese Untersuchung vergleicht Ihre IST- mit den bei der Deutschen Bundesbank vorgehaltenen SOLL-Kreditkonditionen. Nach Abschluss dieser Analyse teilen wir Ihnen die Ergebnisse mit. Im Falle fehlerhafter Berechnungen gehen wir u.a. auf Basis aktueller Medienberichte von möglichem Gewinnpotential (Schadensersatzansprüchen) Ihrerseits bei Krediten von bis zu ca. EUR 300.000 bzw. bei Sparverträgen / -plänen bis zu ca. EUR 75.000 aus.
In unserer aktuellen Marktanalysephase (“BETA-Phase”) werten wir Ihre Daten zur Neuberechnung Ihrer Zinsen oder Gebühren aus und erstellen eine erste Potentialeinschätzung ohne Rechtsberatung. Mit Hilfe dieser Einschätzung haben Sie folgende vier Handlungsoptionen: bestenfalls bestätigen wir Ihnen, dass das betroffene Bankprodukt korrekt abgewickelt wurde (Option 1). Andernfalls quantifizieren wir identifizierte Abweichungen. Im Sinne eines angestrebten partnerschaftlichen Miteinanders mit Ihrer Hausbank nehmen Sie diese Abweichungen zur Kenntnis (Option 2). Alternativ treten Sie mit Ihrer Hausbank in einen diplomatischen Dialog, diskutieren die Abweichungen und verständigen sich idealerweise auf eine für Sie zukünftig verbesserte Finanzierungsstruktur (Option 3). Sollten die Abweichungen derart immens sein, dass Sie sich auch rechtliche Schritte vorstellen könnten, unterstützt und berät Sie (im Falle eines erfolgten Markteintritts) dabei unsere Partnerkanzlei (Option 4).
Für Sie als exklusiven BETA-Kunden entstehen innerhalb der jetzigen BETA-Phase keine Kosten, weder für den möglichen Transport Ihrer Unterlagen (bis 5 kg) noch für die Neuberechnung Ihrer Zinsen oder für die Erstellung einer ersten vorläufigen Einschätzung als Entscheidungsgrundlage für mögliche nächste Schritte.
Ein BETA-Kunde ist ein Kunde in der jetzigen Marktanalysephase. Diese BETA-Phase dient der Prüfung unseres Geschäftsmodells in einer möglichst realistischen Umgebung. Ihre Eindrücke zu diesem Vorhaben können Sie gern mit uns teilen. Sollten Sie uns Kredit- oder Spardokumente zugesendet haben, optimieren wir damit unser mittelfristiges Ziel (außerhalb der BETA-Phase), rasch, digital und vollautomatisiert die Höhe eines möglichen Gewinnpotentials zu berechnen und Ihnen mitzuteilen.
Dafür bieten wir Ihnen in der derzeitigen Marktanalysephase exklusiv als einen unserer BETA-Kunden unsere Services der Übernahme der Versandkosten (bis zu 5 kg), Datenauswertung und Erstellung einer ersten vorläufigen Einschätzung kostenlos an. Und sollten Sie uns einen Freund aus Ihrem Netzwerk empfehlen, der uns seine Unterlagen zukommen lässt, gilt dieses Angebot in dieser BETA-Phase analog auch für sie oder ihn.
Um eine derartige Datenauswertung und erste vorläufige Einschätzung vorzunehmen, sind Ihre Unterlagen eines variabel verzinsten Kredits oder variabel verzinsten Sparvertrages / -plans über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nötig.
Bisher durchgeführte Kontenprüfungen beanspruchter Betriebsmittelkredite von Unternehmern und Selbständigen haben zu Schadensersatzansprüchen in Höhe von ca. EUR 300.000 geführt.
Eine vergleichsweise hohe Anzahl dieser Konten- und Kreditprüfungen wurde umgesetzt bei
Daneben sind Kontenprüfungen in folgendene Branchen beobachtet worden:
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit und Unternehmer und Selbständige weiterer hier nicht aufgeführter Branchen könnten von fehlerhaft abgewickelten Bankprodukten betroffen sein.
VENANDY möchte zu einem partnerschaftlichen Miteinander zwischen Finanzinstituten und Verbrauchern beitragen, indem es durch Bereitstellung möglichst vollständiger Informationen für alle Beteiligte mehr Transparenz schafft. Dafür verfolgen wir einen sequenziellen Ansatz.
In einem ersten Schritt validieren wir in der derzeitigen Marktanalysephase (“BETA-Phase”) die Hypothesen unseres Geschäftsmodells. Wir führen ökonomische Analysen ohne Rechtsberatung primär über die Angemessenheit bezahlter oder erhaltener Zinsen und Gebühren von gewerblichen und privaten Kreditprodukten durch.
Sollten diese Hypothesen positiv bewertet werden, werden wir in einem zweiten Schritt der dann folgenden Marktanalysephase den Betrieb von VENANDY hoch fahren. Unser Fokus wird dann u.a. auf Baufinanzierungen, Betriebsmittel- und Konsumentenkrediten sowie Sparprodukten liegen. Wir werden weiterhin ökonomische Analysen durchführen, die im Falle festgestellter fehlerhaft berechneter Zinsen oder Gebühren durch rechtliche Analysen unserer Partnerkanzlei ergänzt werden. Diese prüft u.a. in Verbraucher- inkl. Immobilienkrediten die Anwendbarkeit essentieller Gesetzesänderungen: Ende März urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Banken für die Berechnung einer Widerrufsfrist nötigen Modalitäten klar anzugeben hätten. Dieses Urteil zielt auf Verbraucherdarlehensverträge (u.a. Bau-, Autokredit-, Leasingverträge) ab und berechtigt Verbraucher, einen derartigen innerhalb der Jahre 2010 und 2016 geschlossenen Vertrag zu widerrufen, falls dessen zugrundeliegende Widerrufsklausel fehlerhaft sein sollte. Anfang April trat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie in Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (“Corona-Gesetz”) in Kraft, das u.a. einen dreimonatigen Zahlungsaufschub für ausgewählte Verbraucherkreditverträge vorsieht.
In einem möglichen späteren dritten Schritt wenden wir uns weiteren Produkten zu. Als solche wäre primär weitere unternehmerische Kredite wie Fremdwährungs- oder Forward-Darlehen denkbar.
VENANDY hilft Ihnen bei einer Vielzahl verschiedener Arten von Kreditfinanzierungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer und Selbständige.
Privatpersonen nutzen Verbraucherdarlehen / -kreditverträge oder Konsumentenkredite. Typische Kredite sind besonders Immobilien- / Baufinanzierungen oder Hypothekendarlehen mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Weitere übliche Kreditarten können Dispositions- oder Überziehungs- sowie Raten- oder Autokredite sein.
Relevante Kredite von Unternehmern und Selbständigen sind primär Betriebsmittelkredite. Unter diesen werden Kontokorrent-, Geldmarkt-, Investitions- oder Lieferantenkredite subsummiert. Auch die Abrechnung betrieblicher Darlehen zur Praxis- oder Unternehmensgründung mit oder ohne Zinscap-Vereinbarung, von Immobilien- Fremdwährungs- oder Forward-Darlehen kann durch den Kreditgeber fehlerhaft berechnet worden sein.
VENANDY prüft primär die angemessene Berechnung erhaltener oder bezahlter Zinsen oder Gebühren von Kredit- oder Sparprodukten. Ferner werden Kreditverträge sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmern oder Selbständigen nach unzulässig berechneten Gebühren wie bspw. Bearbeitungsgebühren analysiert, ohne dass eine Rechtsberatung erfolgt. Eine solche wird im Falle eines Markteintritts durch unsere Partnerkanzlei umgesetzt, die bei Verbraucher- inkl. Immobilienkreditverträgen u.a. die Anwendbarkeit essentieller, aktueller Gesetzesänderungen prüft: Ende März urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Banken die für die Berechnung einer Widerrufsfrist nötigen Modalitäten klar anzugeben hätten. Besonders zwischen den Jahren 2010 und 2016 abgeschlossene private Kreditverträge weisen ein „ewiges“ Widerrufsrecht auf und könnten im Falle einer fehlerhaften Widerrufsklausel daher rückabgewickelt werden.
Der Kredit sollte mindestens bis vor drei Jahren abbezahlt worden sein, d.h. auch Kredite, die vor Jahren bereits vollständig getilgt wurden, können geprüft werden.
Um in der derzeitigen Marktanalysephase eine erste vorläufige Einschätzung für ein mögliches Gewinnpotential zu erstellen, empfehlen wir, uns zügig und lückenlos eine Dokumentation Ihres Kredits über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zukommen zu lassen.
Das EuGH-Urteil vom 26. März 2020 zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen weist einen ausgesprochen verbraucherfreundlichen Charakter auf. Zu derartigen Verträgen werden u.a. private Bau-, Auto-, Leasing- und / oder Konsumentenfinanzierungen gezählt.
Ein Verbraucherschutzverband analysierte eine vierstellige Anzahl von Baufinanzierungsverträgen, die von 14. Juni 2010 bis 20. März 2016 abgeschlossen wurden. Er kam zum Ergebnis, dass knapp 90% dieser Stichprobe bzw. deutschlandweit etwa 3 Millionen derartiger Verträge eine nicht wirksame Widerrufsklausel aufwiesen, die primär in einem nicht zulässigen Kaskadenverweis zum Ausdruck käme. Kreditnehmer, die einen derartigen Vertrag abschlossen, könnten diesen daher auf einen möglichen Widerruf prüfen lassen. Sollte ein Vertrag widerrufen werden, würde die alte Finanzierung rückabgewickelt und ein neues Darlehen für die Restschuld abgeschlossen werden (Anschlussfinanzierung). Vorteile dieses „Widerrufsjokers“ aus Sicht des Verbrauchers könnten Zinseinsparungen (Nutzung heutiger Zinskonditionen anstelle jener zwischen 2010 und 2016), Wegfall einer Vorfälligkeitsentschädigung und Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die dem Kreditgeber bisher überlassenen Zins- und Tilgungsleistungen sein. Abhängig von der individuellen Ausgestaltung des Baukredits erscheint in Summe ein fünfstelliges Einsparpotential denkbar.
Neben Baukrediten betrifft das EuGH-Urteil auch Kredit- und Leasingverträgen von Autobanken. Auch diese könnten im Falle einer fehlerhaften Widerrufsklausel u.U. noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Als Folge eines derartigen Widerrufs hat der Verbraucher das gekaufte oder geleaste Fahrzeug auszuhändigen und könnte im Gegenzug sämtliche bis dahin gezahlte Raten (ausgenommen Kreditzinsen) und eine etwaige ursprünglich geleistete Anzahlung zurückerhalten.
VENANDY hilft in der derzeitigen Marktanalysephase (Schritt 1 / BETA-Phase), Ihren individuellen Anspruch im Falle einer beabsichtigten Rückabwicklung eines Bau- und / oder Autokredits ökonomisch ohne Rechtsberatung zu quantifizieren, so dass Sie eine Indikation über Ihr rechnerisches, voraussichtliches Gewinnpotential hätten. Im Falle eines erfolgten Markteintritts (Schritt 2) könnten wir ergänzend Ihren Vertrag aus rechtlicher Sicht auf einen möglichen Widerruf durch unsere Partnerkanzlei prüfen lassen.
Bei den betroffenen Sparprodukten handelt es sich primär um langfristige Sparverträge oder Riester-Banksparpläne üblicherweise mit einer regelmäßigen und gleichbleibenden Sparrate und variabler Verzinsung. Zusätzlich zur Zinszahlung räumt das Kreditinstitut eine Prämie oder einen Bonus ein, dessen Höhe sich nach der Vertragslaufzeit richtet.
Die genaue Produktbezeichnung richtet sich nach dem jeweiligen Bankensektor. Besonders, aber nicht ausschließlich öffentlich-rechtliche oder genossenschaftliche Institute vertreiben derartige Produkte. Bei den öffentlich-rechtlichen Instituten sind Produkte mit den Namen Prämiensparen flexibel, Scala, Vermögensplan, Vorsorgeplan, VorsorgePlus oder Vorsorgesparen betroffen. VENANDY bekannte Produkte genossenschaftlicher Institute heißen Bonusplan oder VRZukunft. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit und weitere hier nicht aufgeführte Sparprodukte könnten betroffen sein.
Um in der derzeitigen Marktanalysephase eine erste vorläufige Einschätzung für ein mögliches Gewinnpotential zu erstellen, empfehlen wir, uns zügig und lückenlos eine Dokumentation Ihres Sparproduktes über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zukommen zu lassen.
VENANDY benötigt von Ihnen drei verschiedene Arten von Dokumenten.
Zum Ersten wird eine möglichst lückenlose Dokumentation Ihrer Kreditfinanzierung oder Ihres Sparvertrages / -plans benötigt. Dies können Ablichtungen Ihrer Kreditkontoauszüge oder Ihrer Sparbücher sein. Für eine erste vorläufige Einschätzung ist ein Auszug über ein Jahr ausreichend. Sollte dessen Auswertung auf Fehler seitens der Bank hinweisen, empfehlen wir Ihnen, uns die Unterlagen über die gesamte Laufzeit zu übermitteln.
Zum Zweiten benötigen wir eine Kopie des Kredit- oder Sparvertrags und zum Dritten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Bankinstituts.
VENANDY möchte Ihnen die Bereitstellung der nötigen Dokumente so bequem und zugleich sicher wie möglich machen.
Dafür können Sie entscheiden, ob Sie uns die Dokumente bzw. nötigen Transaktionsdaten
In der derzeitigen Marktanalysephase (“BETA-Phase”) können Sie uns Ihre Daten vorzugsweise per Upload oder alternativ traditionell mittels Post zukommen lassen.
Kredit- oder Sparunterlagen sind sensible Finanzthemen. Daher legt VENANDY einen besonderen Fokus auf höchste Sicherheitsstandards. Sämtliche Unterlagen, die Sie uns übermitteln, sind ausschließlich Ihnen und uns bekannt. Dafür richten wir Ihnen ein persönliches Kundenportal ein.
Nach initialer Anmeldung werden Sie zunächst um Bestätigung Ihrer Email (double opt-in) gebeten. Nach deren Bestätigung richten wir Ihnen Ihr Portal ein. Dort haben Sie alle uns übermittelten Dokumente im Blick und können Ihre individuellen persönlichen oder Versicherungsdaten einsehen oder ändern.
In der aktuellen Marktanalysephase bieten wir unseren Service – Versandkosten (bis 5 kg), Neuberechnung Ihres Zinsanspruches und Erstellung einer ersten vorläufigen Einschätzung – exklusiv für Sie als BETA-Kunde kostenlos an. Mögliche anschließende rechtliche Schritte durch unsere Partnerkanzlei sind in dieser BETA-Phase nicht vorgesehen.
Sobald wir offiziell starten sollten, wird VENANDY danach differenzieren, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht. Falls Sie eine besitzen, werden wir Ihnen unseren Service kostenlos anbieten und behalten im Erfolgsfall einen kleinen marktüblichen Anteil ein. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Prozesskosten anfallen. Da VENANDY anstrebt, Ihnen auch dieses Szenario bestenfalls kostenfrei anzubieten, prüfen wir derzeit dafür relevante Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir sind erst am Anfang und haben zusammen mit Ihnen Spannendes vor. Lassen Sie uns in Kontakt bleiben.
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